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1. Europäische
Norm EN 13 162 – CE-Kennzeichnung –
Anwendungsnorm V 4 108-Teil 10 – Brandklassen
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Die Harmonisierung
europäischer Normen führt für alle Hochbau-Dämmstoffe
zu neuen Produkt- und Anwendungsnormen. Die ab dem 1. März
2003 gültige Norm über „Mineralwolle-Dämmstoffe
für Gebäude“ heißt nun DIN EN 13 162.
Wie auch bei den bisherigen Normen beschreibt die neue Norm die technischen
Eigenschaften von Mineralwolle-Produkten, die bei der Wärmedämmung
von Gebäuden eingesetzt werden.
Jeder Dämmstoff, der ab dem 1. März 2003 in der Europäischen
Union, in Verkehr gebracht wird, muss mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet
sein. Dieses Kennzeichen allein sagt jedoch noch nichts darüber
aus, ob das Produkt auch den viel höheren Anforderungen der deutschen
Anwendungsnorm entspricht. Das bedeutet: Produkte, die nicht bestimmten
zusätzlichen Kriterien entsprechen, dürfen zwar verkauft,
aber nicht eingebaut werden.
Die geforderten Kriterien sind Teil anwendungsbezogener Anforderungen,
die für Deutschland in einer künftig geltenden Norm DIN
4108 Teil 10 beschrieben sind. Darin wurden die Anwendungsgebiete
für Dach/Decke und Wand neu definiert und mit Kurzzeichen versehen,
die in der nebenstehenden Tabelle aufgeführt sind. Die Tabelle
erläutert auch die Mindestanforderungen an Mineralwolle-Produkte.
Diese Bezeichnungen finden sich auf den Etiketten der einzelnen Produkte
wieder.
Im Zuge der Harmonisierung wurden auch die Einteilung der Baustoffe
in Brandklassen durch die seit Juli 2002 geltende Norm DIN
EN 13 501 Teil 1 neu geregelt. Die entsprechenden Änderungen
der Brandklassen und der Anwendungsnormen für die verschiedenen
Produkte aus dem WIEGLA-Sortiment entnehmen Sie bitte der Tabelle
„Übersicht von Normen und Anwendungen, Auszug“.
Selbstverständlich werden alle Wiegla-Dämmstoffe wie bisher
von neutralen Instituten überwacht und auf Einhaltung
der geltenden Anwendungsvorschriften und auf Fertigung gemäß
Norm geprüft. Der Nachweis der Prüfung erfolgt durch das
Ü-Zeichen auf den Etiketten. |
Anwendungs-
gebiet |
Kurz-
zeichen |
Beschreibung
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Mindestanforderungen
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geeignetes
Produkt |
| Dach
/ Decke |
DZ
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Zwischensparrendämmung,
zweischaliges Dach, nicht begehbare, aber zugängliche oberste
Geschossdecken |
Grenzabmaße
für die Dicken: T2
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: <= 0,040 W/mK |
KF 040
KF 035
Randleiste |
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DI
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Innendämmung
der Decke (unterseitig) oder des Daches, Dämmung unter den Sparren
/ Tragkonstruktion, abgehängte Decken |
Grenzabmaße
für die Dicken: T2
Strömungswiderstand, AF:
<= 5 kP*s/qm |
KF 040
KF 035
TF-V
Dämmfilz |
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DES-sh
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Innendämmung
der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich mit Schallschutzanforderungen,
erhöhte Zusammendrückbarkeit |
Grenzabmaße
für die Dicken: T6
Dynamische Steifigkeit, SD: <= 25 MN/qm
Zusammendrückbarkeit, CP: CP5 |
ED |
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DES-sg
|
Innendämmung
der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich mit Schallschutzanforderungen,
geringe Zusammendrückbarkeit |
Grenzabmaße
für die Dicken: T7
Dynamische Steifigkeit, SD: > 25 MN/qm
Zusammendrückbarkeit, CP: CP3 |
TE 2 |
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| Wand |
WAB
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Aussendämmung
der Wand hinter Bekleidung |
Grenzabmaße
für die Dicken: T3
Langzeitige Wasseraufnahme, WL(P): <=3,0 kg/qm |
WKP
FD 1/V
FD 2/V |
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WZ
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Aussendämmung
von zweischaligen Wänden, Kerndämmung |
Grenzabmaße
für die Dicken: T3
Langzeitige Wasseraufnahme, WL(P): <= 3,0 kg/qm |
KD 1/V
KD 2/V |
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WH
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Dämmung
von Holzrahmen- und Holztafelbauweise |
Grenzabmaße
für die Dicken: T3
Strömungswiderstand, AF:
<= 5 kP*s/qm |
HRF |
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WTH-sh
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Dämmung
zwischen Haustrennwänden mit Schallschutz-Anforderungen – erhöhte Zusammendrückbarkeit
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Grenzabmaße
für die Dicken: T6
Langzeitige Wasseraufnahme, WL(P): <= 3,0 kg/qm
Dynamische Steifigkeit, SD: <= 25 MN/qm
Zusammendrückbarkeit, CP: CP5 |
TFP-M |
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WTR
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Dämmung
von Raumtrennwänden |
Grenzabmaße
für die Dicken: T2
Strömungswiderstand, AF:
<= 5 kP*s/qm |
TW
TWR |
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