Wärmeschutz ist Umweltschutz!

 

Die ENERGIE-EINSPARVERORDNUNG (EnEV)

Die EnEV ersetzt die 3.Wärmeschutzverordnung (WSVO 95). Sie basiert, wie die bisherigen Wärmeschutzverordnungen, auf dem Energieeinsparungsgesetz von 1976. Im Unterschied zu den vorherigen Verordnungen wird jedoch in der neuen EnEV auch die Heizungsanlagenverordnung berücksichtigt. Mit der Zusammenführung der beiden Verordnungen wurde ein umfassendes Regelwerk geschaffen, aus dem sich der Energiebedarf neu zu errichtender Gebäude bestimmt.

Diese Neugestaltung hat den Vorteil, daß die Maßnahmen zur Minderung der CO2 – Emission
– aus den Wärmedämm-Maßnahmen an der Gebäudehülle und
– aus der Anlagentechnik zur Beheizung und Warmwasseraufbereitung
beim Neubau beheizter Gebäude gleichermaßen berücksichtigt werden.

Die Lösungsansätze zur Erfüllung der Verordnung sind Kombinationen aus beiden Maßnahmen.
Hierbei ist zu bedenken, daß Wärmedämm-Maßnahmen besonders langlebig und verschleißfrei sind und bei fachgerechtem Einbau über mehrere Jahrzehnte eine Minderung der C02-Emission garantieren.

zur Tabelle 1: Dämmen im Neubau nach EnEV
zur Tabelle 2: Dämmen im Altbau nach EnEV