Dämmen im Altbau nach EnEV

 

Wie wirkt sich die EnEV auf den Altbau aus?

Auch in der EnEV wird die Verbesserung des Wärmeschutzes bestehender Gebäude wie bisher nach dem Bauteilverfahren festgelegt. Bei der Sanierung sind ebenfalls maximal zulässige U-Werte (früher: k-Werte) einzuhalten. Folgende Festlegungen sind jetzt neu:

1) Im Kellerbereich und bei der Außenwand wird zwischen Wärmedämm-Maßnahmen mit geringen Anforderungen auf der warmen und höheren Anforderungen auf der kalten Seite unterschieden.
2) Bei der Erneuerung von Fachwerkwänden wurde für die Ausfachung ein maximal zulässiger U-Wert festgelegt.
3) Im Falle der Putzerneuerung wird bei Wänden mit U >=0,9 W/(qm*K) ein zusätzlicher Wärmeschutz verlangt.