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Dämmen im Altbau
nach EnEV
Wie wirkt sich die EnEV
auf den Altbau aus?
Auch in der EnEV wird die Verbesserung des Wärmeschutzes bestehender
Gebäude wie bisher nach dem Bauteilverfahren festgelegt. Bei der
Sanierung sind ebenfalls maximal zulässige U-Werte (früher:
k-Werte) einzuhalten. Folgende Festlegungen sind jetzt neu:
1) Im Kellerbereich und bei der Außenwand wird zwischen Wärmedämm-Maßnahmen
mit geringen Anforderungen auf der warmen und höheren Anforderungen
auf der kalten Seite unterschieden.
2) Bei der Erneuerung von Fachwerkwänden wurde für die Ausfachung
ein maximal zulässiger U-Wert festgelegt.
3) Im Falle der Putzerneuerung wird bei Wänden mit U >=0,9 W/(qm*K)
ein zusätzlicher Wärmeschutz verlangt.
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